Inhalte der überbetrieblichen Lehrgänge
FRI 1 Klassische Friseurtätigkeit
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Basisdamenhaarschnitte am Medium mit Planungserstellung
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Klassischer Herrenhaarschnitt am Medium mit Planungserstellung
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Frisurengestaltung mit Kamm, Bürste und thermischen Geräten
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Wasserwelle
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klassische Dauerwellwicklung
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Volumenwicklung und Papillotieren
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Haar und Kopfhautbeurteilung
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Kopfmassage
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Führen eines Fachgespräches
Dieser Kurs beinhaltet alle wichtigen Inhalte bezüglich der Gesellenprüfung Teil 1 und stellt aber auch die Grundlagenfertigkeiten für die nachfolgenden Kurse dar!
FRI 2 Modische Friseurtätigkeit
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Beratungsgespräch
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modische Damenfrisurgestaltungen
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Schnitt und Styling am Medium
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Modischer Herrenhaarschnitt mit Styling und Planungserstellung
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Modische Farbgestaltung der Frisuren
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Dekoratives Make-up
Dieser Kurs beinhaltet alle wichtigen Inhalte bezüglich der Gesellenprüfung Teil 2.
FRI 3 Kosmetik und Nageldesign / Modellage
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Hautdiagnose und erstellen eines Behandlungsplanes
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pflegende Kosmetik
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Visagistik – verschiedene Make-up-Techniken
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Farbberatung
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Nageldesign
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Informationen über Nagelmodellage
Dieser Kurs beinhaltet Themen der Wahlqualifikationen.
FRI 4 Langhaardesign / Haarverlängerung
- Haarverlängerung und Verdichtung
- verschiedene Arten z.B. Webtechnik, Hülsentechnik, Klebetechnik usw.
- Entfernungstechniken und Nachbehandlungsmaßnahmen
- Langhaardesign
- unterschiedliche Stile der Hochsteckfrisuren
- einarbeiten von modischem Haarersatz und Haarschmuck
Dieser Kurs beinhaltet Themen der Wahlqualifikationen.
FRI 5 Dekorative Gestaltung von Haar (Coloration) und Gesicht (Make-up)
- Grundlagen farblicher Gestaltung
- Farbtyp bestimmen
- Besonderheiten einer oxydativen Haarfarbe, Hellerfärbung, Blondierung, Stufenfärbung usw.
- Farbmengenkalkulation
- Ausführen verschiedener Farb- und Strähnentechniken
- Freihandtechniken, Farbkorrekturen ausführen
- Make-up
- Gestaltung – Erstellen eines Make-up für verschiedene Anlässe unter Berücksichtigung der Gesichtsform, der Gesamterscheinung und des modischen Trends
Dieser Kurs beinhaltet Themen der Wahlqualifikationen.
Die Kursdauer beträgt jeweils 5 Tage. Der Auszubildende legt während des 2. und 3. Ausbildungsjahrs mindestens 3 Kurse ab. Die Kurse werden gefördert durch:
